Yamaton Paper GmbH

FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Fragen und Antworten rund um das Thema Yamaton Verpackungen, Wabenkernprodukten, Honeycomb und unsere Serviceleistungen. Sollten sich weitere Frage ergeben, zögern Sie nicht uns anzurufen oder und per Mail zu kontaktieren. customerservice@yamaton.de

Wir sind gerne für Sie da!

Wir produzieren unsere Produkte nach kundenspezifischen Wünschen in vielen möglichen Abmaßen. Einen klassischen ‚Standard‘ gibt es bei uns nicht.

Breite:   Standard 1200 mm, Maximum 1500 mm, passende Zuschnitte sind möglich

Länge:   Maximum 6000 mm bei Platten bzw. 4000 mm bei Streifen/ Zuschnitten

Stärke:   Minimum 8 – 10 mm, Maximum 135 mm, durch Verklebung mehrere Papierwabenplatten auch höher möglich

Unsere Mindestabnahme-Menge für einen Auftrag beläuft sich auf:

  • 100 m² für unsere Honeycomb-Produkte bei vorhandenen Standard-Rohmaterialien
  • 3 Paletten für unseren Kantenschutz (Packhöhe der Palette: mindestens 80 cm und maximal 150 cm je nach Beschaffenheit Ihres Wunschproduktes)

Auf Grund der unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten (Zellgröße, Zellhöhe, Deckschichten) kalkulieren wir die Produkte kundenspezifisch in Abhängigkeit der gewünschten Liefermenge und Lieferort. Wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice.

Natürlich: wir nehmen die Anzahl Ihrer gewünschten Muster in Kleinmenge entgegen und rechnen diese über eine  Musterpauschale ab.

Hier können wir Ihnen nicht die eine Antwort geben. Flächenbelastungsmöglichkeit und Flexibilität unserer Boards hängen von gewünschter Druckfestigkeit und Biegesteifheit ab. Diese fallen je nach Kombination der eingesetzten Rohmaterialien unterschiedlich aus. Wir haben Wabenplatten mit unterschiedlichen Zellgrößen und Zellhöhen sowie verschiedene Deckschichtpapiere/ Liner vorrätig und orientieren uns in der Kombination an Ihren Wünschen. 

Unsere Papierwabenplatten (Honeycomb Boards) können nur flächendeckend belastet werden. Das Gewicht sollte sich auf das gesamte Board verteilen, um eine Druckpunktbelastung zu vermeiden.

Unsere Produkte bestehen aus Papier und sind hygroskopisch, sie nehmen Feuchtigkeit auf und geben diese auch wieder ab.

Teil der vorbereitenden Auftragsgespräche ist es,  Ihr kundenspezifisches Stanzwerkzeug zu besprechen.

Hierbei fallen einmalige Werkzeugkosten an. Das maßangefertigte Werkzeug ist Ihr Eigentum. Wir pflegen, warten, reparieren und versichern für Sie das bei uns eingelagerte Werkzeug gegen eine geringe Werkzeug-Pflegepauschale.

Unsere Rohmaterialien beziehen wir aus der EU und weiteren Ländern. Sollten Sie den Weiterversand Ihrer Ware in andere Länder planen, sprechen Sie uns gerne auf unser Ursprungsmaterial und mögliche Auswirkungen auf Ihren Export an.

Die Güte- und Qualitätskriterien richten sich auch an Zertifizierungen aus. ISO 9001:2015 und AEO sind dabei selbstverständlich. Wir sind ebenfalls ein FSC® -zertifiziertes Unternehmen (FSC® C141400) und wenden das FSC® Transfersystem an. Für die Produktion FSC® -zertifizierter Materialien werden nur FSC® Roh- beziehungsweise Halbstoffe eingesetzt und es findet keine Vermischung mit nicht-zertifizierten Materialien statt. Da unsere Produktion auftragsbezogen durchgeführt wird, sollten Sie den Wunsch nach FSC® -zertifizierter Ware vor Auftragsbetätigung explizit angeben.

Wir stellen ausschließlich Wabenkernprodukte (Honeycomb) basierend auf der sechseck-förmigen Zellenstruktur der Bienenwabe her. Zusätzlich bieten wir Kantenschutzprodukte aus Vollpappe sowie aus beiden Verfahren kombinierte Produkte, wie zum Beispiel Palettendeckel, an.

Auf Grund der kundenspezifisch gefertigten Produkte produzieren wir nicht auf Vorrat und halten kein Warenlager vor.

Je nach Auslastung der Produktion liegen unsere Lieferzeiten bei ca. 6 Wochen.

Wir liefern unsere Produkte in die gesamte EU und EFTA (European Free Trade Association).

Kein Problem: Lieferschein und Palettenschein können neutral von uns erstellt werden. Natürlich können wir auf Wunsch auch Ihre Dokumente verwenden.

Da wir Rohware aus der EU wie auch aus Drittländern beziehen, können wir Ihnen keine Langzeitlieferantenerklärung (laut §62 UZK-IA) ausstellen. Bitte teilen Sie uns für zukünftige Lieferungen mit, ob eine Lieferantenerklärung je Lieferung (§ 61 UZK-IA) gewünscht ist. Wir werden dann jeden Fall einzeln prüfen.

Bitte denken Sie daran, dass Verpackungsmaterialien nicht zollrelevant sind und Sie somit für Ihre Verpackung keine Lieferantenerklärung benötigen.

Wir planen die Fertigung so, dass wir direkt im Anschluss an Sie versenden können. Sollten Sie eine vorzeitigere Lieferung als ursprünglich vereinbart wünschen, vermerken wir dies und kontaktieren Sie, wenn unsere Produktionsabläufe eine frühere Lieferung erlauben.

Auf unserem Betriebsgelände ist die Anlieferung bzw. das Beladen von 08.00 – 16.00 Uhr (MESZ) möglich. Sollten Sie hiervon abweichende Zeiten vereinbaren wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

In einem nachhaltig agierenden Unternehmen favorisieren wir grundsätzlich den digitalen Rechnungsversand per E-Mail.

Es tut uns leid, wir kaufen keine gebrauchten Europaletten an.

Wir stellen keine Europaletten her. Sollten Sie Interesse an einer Lösung aus Papierwabenpaletten haben, die Europaletten ersetzen können, wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice.

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